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BFH 14.11.2001 X R 24/99, StuB 5/2002 S. 243

Einkommensteuer | Haushaltszugehörigkeit eines behinderten Kindes

Ein behindertes Kind, das in einem Heim mit der Möglichkeit der Schulausbildung und der späteren Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte untergebracht ist, lebt grundsätzlich weiterhin in der für die Annahme der Haushaltszugehörigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit seinen Eltern.

§ 10e Abs. 1, § 34 f Abs. 3 EStG

Praxishinweise: Die Entscheidung ist zum Baukindergeld (§ 34 f EStG) ergangen. Sie hat aber auch Geltung für die Eigenheimzulage, da nach § 9 Abs. 5 EigZulG auch die Kinderzulage von der Haushaltszugehörigkeit des Kindes abhängig gemacht wird.

– erl –