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Körperschaftsteuer | Voraussetzung der wirtschaftlichen Eingliederung im Rahmen einer Organschaft
Die wirtschaftliche Eingliederung einer Organgesellschaft ist gem. (BFH/NV 2004 S. 1671) u. a. nur dann gegeben, wenn das beherrschende Unternehmen eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfaltet, die durch den Betrieb der Organgesellschaft gefördert wird und die im Rahmen des Organkreises keine lediglich untergeordnete Bedeutung hat. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beantwortet sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung; Bezug: § 14 Nr. 2 KStG 1984; § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1984).▶NWB BAAAB-27390