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Minderung der Anschaffungskosten durch dingliche Nutzungsrechte
Erwirbt ein Stpfl. ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks führt (Bezug: §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; §§ 242 Abs. 1, 240 Abs. 2 i. V. mit Abs. 1, 246 Abs. 2, 255 Abs. 1 HGB; §§ 90, 96, 903 BGB).▶NWB BAAAB-42566
▶Praxishinweise: Ein dingliches Recht stellt eine sachliche Beschränkung des Eigentums dar und begründet keinen schuldrechtlichen Anspruch eines Gläubigers. Der Erwerber übernimmt also keine Verbindlichkeit, sondern nur das (beschränkte) Eigentum an dem Grundstück. Dieses durch das beschränkte Eigentum im Wert geminderte Wirtschaftsgut ist zu bilanzieren. Es sind ...