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StuB 4/2004 S. 192

Vertragsstrafe bei Nichtaufnahme der Arbeit

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Formulararbeitsverträgen für den Fall des Nichtantritts eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam. Jedenfalls für diesen Fall stehen dem Vertragsstrafenverbot des § 309 Nr. 6 BGB keine im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten i. S. des § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB entgegen. Abgesehen davon benachteiligt eine Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt für den Fall des Nichtantritts eines Arbeitsverhältnisses bei vereinbarter Probezeit mit 14-tägiger Kündigungsfrist unangemessen i. S. des § 207 Abs. 1 BGB. Die Herabsetzung einer i. S. des § 307 Abs. 1 BGB überhöhten Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist auch im Arbeitsvertragsrecht seit nicht mehr möglich ( [nrkr.], DB 2003 S. 2551).▶VT 162/04

▶Praxishinweise: Auch das LAG Hamm hat entschieden, dass die f...