Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Besteuerung von privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem , bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG a. F.) bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden.▶VT 125/04
▶Praxishinweise: (1) Der BFH hat seine bereits im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (Beschluss vom - IX B 90/00, BStBl II S. 405 = StuB 2001 S. 354) geäußerten schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken beibehalten und in der Hauptsache nun dem BVerfG vorgelegt (Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG). Er sieht in der Gesetzesänderung (= Verlängerung der Veräußerungsfrist) jedoch keine echte Rückwirkung