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StuB 4/2003 S. 192

Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

Wird eine endgehaltsbezogene Versorgungsordnung durch eine beitragsorientierte Versorgungsordnung abgelöst, aufgrund deren sich die Anwartschaften der Arbeitnehmer mit erdientem Besitzstand weiter erhöhen, so kann regelmäßig erst bei Ausscheiden des Arbeitnehmers festgestellt werden, ob ein Eingriff in die erdiente Dynamik vorliegt. Daran fehlt es, wenn der begünstigte Arbeitnehmer im Versorgungsfall zumindest das erhält, was er zum Ablösungsstichtag bei Aufrechterhaltung der Dynamik des Berechnungsfaktors „Gehalt” erreicht hatte (BAG-Urteil vom 11. 12. 200 - 3 AZR 128/01; vgl. auch ).▶VT 271/03

Praxishinweise: Ein trifftiger Grund, der einen Eingriff in die erdiente Dynamik rechtfertigen kann, liegt vor, wenn ein un...