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StuB 3/2004 S. 132

Schätzung der Einnahmen nach Richtsätzen bei fehlerhafter Kassenbuchführung

Die Kassenführung eines Unternehmens, das seine Einnahmen fast ausschließlich über die Kasse erzielt (hier: Getränkehandel) verdient gem. rkr. (EFG 2003 S. 1750) kein Vertrauen, wenn weder die Kassenaufzeichnungen (Rechnungen, Kassenbons u. a.) aufbewahrt noch tägliche Bestandsaufnahmen gemacht, sondern der Gesamtbetrag der Tageseinnahmen in einem Taschenkalender festgehalten werden. In einem solchen Fall könne – soweit keine konkreteren Daten ermittelbar sind – eine Schätzung unter Zugrundelegung der Kennzahlen aus der Richtsatztabelle erfolgen. Aus den Veränderungen der Kennzahlen, die sich ab 1998 durch die Zusammenführung der einzelnen Richtsatzgruppen in eine einheitliche Sammlung ergeben haben, können keine Rückschlüsse für die Vorjahre abgeleitet we...