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Erforderlicher Inhalt eines Buchauszugs für Handelsvertreter
Wesentlicher Teil des Handelsvertretervertrags ist das Verfahren über die Abrechnung der vom Unternehmer für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlenden Provision. Der sich aus § 87c HGB ergebende Abrechnungsanspruch wird um weitere Hilfsansprüche ergänzt, die der Vorbereitung und Durchsetzung des Provisionsanspruchs dienen. Es handelt sich hierbei um das Recht auf Abrechnung, Buchauszug, Auskunft und Bucheinsicht. In welchem Umfang das Recht auf Buchauszug im Einzelnen besteht, hat der BGH am Beispiel eines Handelsvertretervertrags bei Lebensversicherungen verdeutlicht (Urteil vom - VIII ZR 149/99). Mit diesem Urteil korrigiert der BGH teilweise seine bisherige Rechtsprechung zum notwendigen Inhalt eines Buchauszugs.
Praxishinweise: (1) Der Buchauszug soll den Hande...