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Keine Tilgung der Einlageschuld eines GmbH-Gesellschafters durch Hin- und Herüberweisung des Einlagenbetrags
Die Hin- und Herüberweisung des Einlagenbetrags binnen weniger Tage tilgt gem. (DB 2001 S. 2437) die Einlageschuld nicht, weil in einem solchen Fall nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Leistung zur endgültigen freien Verfügung der Geschäftsführung gestanden hat. Die Anwendbarkeit der §§ 30, 31 GmbHG setze einen ordnungsgemäß abgeschlossenen Kapitalaufbringungsvorgang voraus. Könne der Gläubiger eine Leistung des Schuldners, etwa weil genau ein bestimmter offener Betrag gezahlt werde, einer von mehreren offenen Verbindlichkeiten zuordnen, stehe es der Erfüllungswirkung der Zahlung nicht entgegen, dass der Schuldner sie nicht mit einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung versehen habe (Bezug: §§ 8 Abs. 2, 19 Abs. 5, 30, 31 GmbHG; § 366 BGB).
Praxishinweise: (1) Stammeinl...