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Einkommensteuer | Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde
Erfasst die von der Denkmalbehörde nach § 82i Abs. 2 EStDV (heute: § 7i Abs. 2 EStG) erteilte Bescheinigung Tatbestandsmerkmale, die zugleich denkmalschutzrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung haben, so ist die in der Bescheinigung zum Ausdruck kommende denkmalschutzrechtliche Beurteilung (hier: der Wiederherstellung eines eingestürzten Hauses) auch steuerrechtlich bindend.
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass die denkmalschutzrechtliche in einem Bescheid getroffene Beurteilung für das FA bindend ist. Es handelt sich um einen Grundlagenbescheid, der auch hinsichtlich einer unzutreffenden Beurteilung Bindungswirkung entfaltet. Eine nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht rückwirkend abänderbare/aufhebbare Bescheinigung entfaltet also die gleiche Bindungswirkung wie ein steuerlicher falscher, ab...