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Nachweis von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland
Die von der Rechtsprechung des BFH und der Finanzverwaltung anerkannte Beweiserleichterung für bei Auslandfahrten bar geleistete Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland gilt nicht, wenn beide Ehegatten im Inland leben. In derartigen Fällen sind grundsätzlich inländische Belege über das Vorhandensein entsprechender Mittel (z. B. Abhebungsnachweise) und detaillierte Empfängerbestätigungen vorzulegen (Bezug: § 90 Abs. 2 AO 1977; § 76 Abs. 1 FGO; § 33a Abs. 1 EStG).▶NWB FAAAB-27811
▶Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass die Beweiserleichterung im (BStBl I S. 826), wonach bis zu vier Nettomonatslöhne bei bis zu vier Fahrten bar übergeben werden können, nur bei Familienheimfahrten gilt. Eine Familienheimfahrt liegt aber nicht vor, wenn der Ehegatte im Inland lebt und die im Ausland lebenden Angehörigen led...