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StuB 2/2004 S. 96

Gesetzliches Widerrufsrecht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge?

Mit Urteil vom  - 2 AZR 177/03 hat das BAG entschieden, dass für einen im Personalbüro des Betriebs abgeschlossenen Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 312 BGB besteht.▶VT 86/04

▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin war seit 1998 im Hotel der Beklagten beschäftigt. Am wurde sie ins Büro des Geschäftsführers gebeten, der gleichzeitig für das Personal zuständig war. Dort legte man der Klägerin einen vorgefertigten Aufhebungsvertrag vor. Eine Abfindung sah der Vertrag nicht vor. Die Klägerin unterschrieb den Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zum enden sollte. Am 7. 3. widerrief die Klägerin ihre schriftliche Annahmeerklärung und verlangte Weiterbeschäftigung. Zur Begründung berief sie sich auf eine Überrumpelungssituation beim Abschluss des Aufhe...