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Einkommensteuer | Übergang des Verlustabzugs auf den Erben
Der I. Senat hält an seiner Auffassung fest, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur ESt bzw. KSt geltend machen kann (Senatsurteil vom - I R 76/99, BStBl II 2002 S. 487 = StuB 2001 S. 872). Er stimmt der Divergenzanfrage des XI. Senats im Beschluss vom - XI R 54/99 (BFH/NV 2003 S. 1364 = StuB 2003 S. 856) deshalb nicht zu (Bezug: § 10d EStG).▶VT 67/04
▶Praxishinweise: Die ablehnende Haltung des I. Senats gegenüber der beabsichtigten Rechtsprechungsänderung des XI. Senats wird nun wohl in einer Anrufung des GrS des BFH enden und dann zu einem Ende der unendlichen Geschichte „Verlustabzug beim Erben” führen.