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Umsatzsteuer | Keine Anwendung des § 15a UStG bei Wechsel von Kleinunternehmerbesteuerung zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften
Geht ein Kleinunternehmer zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften über, so liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 31/02, EFG 2002 S. 1195) hierin keine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG mit der Folge, dass er die während der Zeit der Kleinunternehmerbesteuerung entrichtete Vorsteuer nicht anteilig abziehen kann (Bezug: § 15a Abs. 1, § 19 Abs. 1, Abs. 2 UStG; Art. 24 Abs. 2 EG-Richtlinie Art. 24 Abs. 2).▶VT 100/03