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Gewerbesteuer | Zur Unternehmensidentität als Voraussetzung des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs
Erwirbt eine Personengesellschaft das gesamte bewegliche Anlagevermögen von einer Schwesterpersonengesellschaft und übernimmt dann die Produktion des untergehenden/abzuwickelnden Unternehmens mit überwiegend gleichem Kunden- und Lieferantenkreis und den für die Fortführung der Produktion erforderlichen Arbeitnehmern der untergehenden Gesellschaft, so besteht nach dem (n. v.) zwischen dem veräußernden Unternehmen und der Schwesterpersonengesellschaft Unternehmensidentität. Diese ist für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug erforderlich.▶VT 99/03
▶Praxishinweise: Unternehmensidentität erfordert, dass der Gewerbebetrieb, bei welchem ein Verlust angerechnet werden soll, mit dem Gewerbebetrieb übereinstimmt, der im Jahr der Ve...