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Einkommen-/Lohnsteuer | Rabattfreibetrag bei Abgabe von Medikamenten an Krankenhausbeschäftigte
Bezieht ein Krankenhaus neben Medikamenten für den eigenen Bedarf auch solche, die die Beschäftigten bestellen durften, so kommt der Rabattfreibetrag auf die von den Beschäftigten bestellten Medikamente nur zum Zuge, wenn Medikamente dieser Art mindestens im gleichen Umfang an Patienten abgegeben werden (Bezug: § 8 Abs. 3 EStG).▶VT 93/03 S. 87
▶Praxishinweise: § 8 Abs. 3 EStG will keinesfalls einen Belegschaftshandel begünstigen. Es ist deshalb stets (nicht nur bei Krankenhäusern) erforderlich, dass
die an die Beschäftigten abgegebenen Waren tatsächlich zur Produktpalette des Arbeitgebers gehören und
die wertmäßigen Abgaben an die Beschäftigten den Marktumsatz (= Fremdumsatz) des Arbeitgebers nicht übersteigen.