Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer
Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH ist nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i. V. mit § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen, wenn diese ihm eine Altersversorgung zugesagt hat.▶VT 89/03
▶Praxishinweise: Die Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen kommt in Betracht, wenn eine Anwart- S. 84schaft auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung besteht. Die dem Alleingesellschafter zugesagte Altersversorgung stellt sich bei einer wirtschaftlichen Betrachtung aber als eigene Beitragsleistung des Gesellschafters dar, da er insoweit auf entsprechende Gewinnausschüttungen bzw. auf die Auskehrung eines Liquidationsgewinns verzichtet. Dies gilt nach Ansicht des BFH selbst dann, wenn die Zusage ...