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StuB 2/2002 S. 87

Körperschaftsteuer | Zusage einer Witwenpension als vGA

Die Zusage einer Hinterbliebenenversorgung von einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer ist gem. (EFG 2001 S. 525) nicht allein deshalb vGA, weil die Witwenpension 80 v. H. der Rente des Gesellschafter-Geschäftsführers beträgt (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1996).