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BFH 17.10.2001 I R 97/00, StuB 2/2002 S. 85

Einkommensteuer | Erträge aus einem zinslosen Gesellschafterdarlehen

1. Erhält eine Gesellschaft von ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen und legt sie das empfangene Kapital im eigenen Namen und für eigene Rechnung verzinslich an, so ist der Zinsertrag allein der Gesellschaft zuzurechnen.

2. Die Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens und dessen anschließende zinsbringende Verwendung durch die Gesellschaft sind nicht allein deswegen als Gestaltungsmissbrauch anzusehen, weil die Verlagerung von Erträgen auf die Gesellschaft dem Verbrauch eines vom Verfall bedrohten Verlustabzugs dient.

§ 20 EStG; § 42 Satz 1 AO 1977; § 8 Abs. 1 KStG

Praxishinweise: Die Gestaltung stellt eine legale Möglichkeit zur Neutralisierung von aufgelaufenen Verlustvorträgen dar. Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit dürften aber dann erreicht sein, wenn versucht wird, mit ihr einen bloße...