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StuB 1/2003 S. 35

Einkommen-/Lohnsteuer | Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Die gesetzliche Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 125/01, EFG 2002 S. 809) nicht anwendbar, wenn die in einem Mehrfamilienhaus wohnenden Stpfl. eine separate Wohnung anmieten und darin einen Raum als Arbeitszimmer nutzen. In solchen Fällen sind die auf das „außerhäusliche” Arbeitszimmer entfallenden Werbungskosten in voller Höhe zu berücksichtigen. Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung richtet sich nach Ansicht des FG danach, wo der überwiegende Teil der Gesamteinnahmen erzielt wird. Deshalb könne ein Lehrer die Werbungskosten für sein Arbeitszimmer ungekürzt geltend machen, wenn es neben seiner Unterrichtstätigkeit außerdem zur Verwaltung von vermietet...