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StuB 1/2003 S. 28

Gewinnerzielungsabsicht bei einem in der Haupttätigkeit defizitären Gewerbebetrieb

Legt eine Trägerkörperschaft zur Verbesserung der Ertragslage ihres Betriebs gewerblicher Art Aktien in das Betriebsvermögen ein, um die in der Vergangenheit ausgewiesenen Verluste des Betriebs künftig mit den Erträgen aus den Aktien verrechnen zu können, erhöhen die Erträge aus den Aktien gem. (BFH/NV 2002 S. 1341) den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art (Bezug: § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 3 Nr. 6 und 13 GewStG).▶VT 1/03

Praxishinweise: Die Art und der Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter lassen bei summarischer Prüfung der Sachlage nur den Schluss zu, dass der Antragsteller jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Beschlusses seines Kreistags über die Einlage der Aktien die beiden BgA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieb. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung war ...