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Einkommensteuer | Finanzierungskosten einer wesentlichen Beteiligung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Bei einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 Abs. 1 EStG steht gem. (n. v.) die Erwartung einer Wertsteigerung dem Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Beteiligung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht entgegen. Hat der Stpfl. eine für die Verwirklichung des Tatbestands des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erforderliche Überschusserzielungsabsicht, können rückständige Zinsen für ein Darlehen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG, die auf die Zeit bis zur Veräußerung der Beteiligung entfallen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 17 EStG).
Praxishinweise: Der Werbungskostenabzug im vo...