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Einkommensteuer | Abgrenzung der Übertragung eines Vermögensgegenstands gegen wiederkehrende Leistungen
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen findet gem. (n. v.) typischerweise unter Angehörigen statt, sie ist aber auch unter Fremden nicht ausgeschlossen. Ein Stpfl. ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich gehindert, sein Vermögen gegen die Zusage einer lebenslänglichen Versorgung einem Fremden (Nichtverwandten) zu übertragen. Ob die Übertragung eines Vermögensgegenstands gegen wiederkehrende Leistungen als (teil-)ent- S. 39geltlicher Leistungsaustausch oder als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen ist, hängt davon ab, ob die Vertragsbeteiligten die Versorgungsleistungen als Entgelt für den übertragenen Vermögensgegenstand nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen haben oder ob die wiederk...