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Unzulässige grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3 Nr. 4 StBerG, der die grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen von einem anderen Mitgliedstaat der EU aus regelt, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige, und zwar auch dann nicht, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Zulassung bzw. Anerkennung als StB nach dortigem Recht erwirkt haben (LG Aachen, Urteil vom - 4 O 234/04, DStRE 2005 S. 615).