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Vorsteuerabzug bei nachträglichen Betriebsausgaben
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom - Rs. C-32/03 den Vorsteuerabzug (unter gewissen Voraussetzungen) auch noch aus den nach endgültiger Betriebsbeendigung entstandenen „nachträglichen Betriebsausgaben” zugelassen.
I. Sachverhalt
Eine dänische KG (gegründet 1989) betrieb in gemieteten Räumen ein Restaurant. Eine erstmalige Kündigung des Mietvertrags war zum möglich. Ende 1993 hat die KG ihren Betrieb eingestellt. Daraufhin hat sich die KG um einen Nachmieter bzw. um Auflösung des Mietvertrags bemüht. Die Räume blieben allerdings ungenutzt, da die Bemühungen erfolglos waren. Bis zur Kündigung des Mietvertrags (September 1998) hat die KG weiterhin den Vorsteuerabzug auf Miete und Raumbewirtschaftungskosten geltend gemacht.
II. Würdigung durch den EuGH
(1) Eine wirtschaftliche Tätigkeit (i. S. des Art. 4 der 6. EG-Richtlinie) kann in verschiedenen aufeinander folgenden Tätigkeitsphasen bestehen. Auch zugehörige Nachbereitungshandlungen gehören zu der wirtschaftlichen Tätigkeit.
(2) Nachbereitungshandlungen gehören zur wirtschaftlichen Tätigkeit schon aufgrund des vom EuGH wiederholt bestätigten Grundsatzes, dass ein Unternehmer vollständig von der in der Eingangsleistung enthaltenen USt entlastet werden muss.
(3) Di...