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Die Ertragsbesteuerung der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft (Teil B)
Wozu können objektive Qualifikationskonflikte führen?
Was gilt bei einer Veräußerung der Beteiligung?
Was ist das Kernproblem der Besteuerung der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft?
I. Vorbemerkungen
Im ersten Teil des Beitrags wurde die Qualifikation der Gesellschaft (Steuersubjektqualifikation) erörtert und mit der Einkünftequalifikation (Gewinnanteil und Ausschüttungen) begonnen. Daran schließt sich nun Teil B an.
II. Einkünftequalifikation
1. Sondervergütungen
1.1 Grundlagen
Nach deutschem Recht sind Vergütungen aus schuldrechtlichen Verträgen zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (Sondervergütungen, z. B. Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren) wie Gewinnanteile dem gewerblichen Bereich zuzuordnen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Zudem bilden die überlassenen Wirtschaftsgüter aufgrund der Einheit von Substanz und Ertrag einen Teil des Betriebsvermögens (Sonderbetriebsvermögen). Dieses Vorgehen findet auch bei der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft Anwendung, und zwar unabhängig vom Bestehen eines subjektiven Qualifikationskonflikts.
Im DBA-Fall ist zu klären, „ob Sondervergütungen abkommensrechtlich als Unternehmensgewinne i. S. von Art. 7 OECD-MA anzusehen ...