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Auflösungsverlust bei vermögensloser Kapitalgesellschaft
Die Vermögenslosigkeit einer Kapitalgesellschaft stellt gem. rkr. (EFG 2002 S. 1166) für sich gesehen keinen Auflösungsgrund dar. Bei einer bereits vermögenslosen Kapitalgesellschaft entstehe ein Auflösungsverlust, sobald ein gesellschaftsrechtlicher Auflösungsgrund – hier der Liquidationsbeschluss – hinzutrete. Dies wäre auch dann der Fall, wenn es sich um eine im Betriebsvermögen befindliche Kapitalgesellschaft eines Stpfl. handelt, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Zu den Auflösungsverlusten können auch eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen gehören, sofern eine Bürgschaftsübernahme oder Darlehensgewährung zu einem Zeitpunkt begründet wurde, als sich die Gesellschaft bereits in der Krise befand bzw. für den Fall der Krise bestimmt war bz...