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StuB 22/2004 S. 1040

Kammerbeitrag einer Steuerberatungsgesellschaft

Die parallele Beitragspflichtigkeit zum Kammerbeitrag sowohl von Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH als auch ihrer Geschäftsführer begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Eine dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG widersprechende Ungleichbehandlung kann nicht darin gesehen werden, dass bei der Ausübung anderer freier Berufe wie etwa bei Anwaltssozietäten oder einer Rechtsanwalts-GmbH vergleichbare Beitragspflichten nicht bestehen mögen (VG Lüneburg, Urteil vom  - 5 A 43/02, DStRE 2004 S. 607).▶VT 862/04