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Interessenkollision bei Beratung geschiedener Eheleute
Eine Interessenkollision, die einen StB zur Einstellung seiner weiteren Beratung bzw. zur Niederlegung des Mandats zwingt (§ 6 BOStB), kann bei einem Mandatsverhältnis mit Eheleuten dann in Betracht kommen, wenn der StB nach Trennung bzw. Scheidung das Mandat nur eines der Eheleute behält und aus dem früheren Mandatsverhältnis mit dem anderen Ehegatten widerstreitende Interessen zu berücksichtigen sind (hier: rückwirkende getrennte Veranlagung und Aufteilung der Steuerforderung nach § 268 AO; I-23 U 29/03, OLGR Düsseldorf 2004 S. 248).▶VT 834/04