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Gutschriften auf dem Bankkonto eines Rechtsanwalts mit Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebseinnahmen
Wickelt ein Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seine gesamten betrieblichen und privaten Geschäftsvorfälle über dasselbe Bankkonto ab, so handelt es sich gem. (EFG 2003 S. 625) um ein betriebliches Konto. Für alle Gutschriften auf diesem Konto gilt die Vermutung, dass sie betrieblich veranlasst sind, wenn der Stpfl. nicht die Zuordnung zur nicht betrieblichen Sphäre nachweist.▶VT 1053/03
▶Praxishinweise: (1) Nach Auffassung des FG erfüllt ein Freiberufler nicht die Aufzeichnungspflichten nach den §§ 63 Abs. 1 UStDV und 146 Abs. 1 AO, wenn er nur die Geschäftsvorfälle dokumentiert und aufzeichnet, die er dem betrieblichen Bereich zuordnet und gleichzeitig keinerlei Aufzeichnungen über die restlichen Geldeingänge führt. Derlei A...