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Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von der Schweigepflicht
Die Entbindung eines WP von seiner Schweigepflicht, die auf einem Mandat einer – inzwischen in Insolvenz befindlichen – Gesellschaft beruht, ist vom Insolvenzverwalter und nicht (auch) vom angeklagten früheren Geschäftsführer zu erklären (OLG Oldenburg, Beschluss vom - 1 Ws 242/04, NJW 2004 S. 2176).▶VT 787/04