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Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG
Gem. rkr. (EFG 2003 S. 1316) bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002, soweit danach eine Steuer festzusetzen ist, die wesentlich höher ist, als derjenige Betrag, der dem Stpfl. nach Abzug der erwerbs- und existenzsichernden Aufwendungen von dem Erworbenen verbleibt. Es bestehen auch ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002, soweit von der Norm „echte Verluste” erfasst werden.▶VT 1006/03
▶Hinweise: Zur möglichen Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung vgl. auch ausführlich den Beitrag von Eggers in dieser Ausgabe ab S. 937.