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Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Bei der Errichtung von Wohnungen legt der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Bebauung und Veräußerung der Objekte nach den Regeln der Lebenserfahrung die Annahme einer bedingten Verkaufsabsicht bei der Errichtung der Wohnungen nahe, so der BFH in seinem Beschluss vom - X B 141/01 (n. v.). Dies gelte, wenn sich nicht aus anderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an fehlende Verkaufsabsicht ergebe. Die sofortige Errichtung von Eigentumswohnungen in einem Mietwohnhaus berechtigt nach Auffassung des BFH – wegen der von Beginn an erhöhten Verkäuflichkeit der einzelnen Wohnungen – das FG zu der Annahme, dass – trotz anfänglicher Vermietung der einzelnen Wohnungen – eine bedingte Verkaufsabsicht schon bei Errichtung der Wohnungen bestanden hat.
Praxishinweise: Im Stre...