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Vorliegen einer Zwangsbetriebsaufgabe
Ein ohne Betriebsaufgabeerklärung parzelliert verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb wird nicht dadurch mit der Folge einer Zwangsbetriebsaufgabe zerschlagen, dass der Verpächter nach einem Brandschaden die mitverpachteten Wirtschaftsgebäude nicht wieder aufbaut, sondern die landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Auflösung der ursprünglichen Pachtverträge erneut verpachtet und die Hofstelle veräußert (Bezug: §§ 13, 14, 14a, 16, 34 EStG).▶VT 949/03
▶Praxishinweise: Nach Ansicht des BFH bewirkt die Zerstörung der Wirtschaftsgebäude bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb allenfalls eine Betriebsunterbrechung und die Veräußerung der Hofstelle führt ebenfalls zu keiner Zwangsbetriebsaufgabe, da die Hofstelle nicht unabdingbare Voraussetzung für die steuerrechtlich...