Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewinnrealisierung bei späterer Tilgung einer wertberichtigten Forderung
Werden Darlehensforderungen, die im Rahmen eines Einzelunternehmens begründet und wertberichtigt wurden, später getilgt, so erhöht die Tilgung den laufenden Gewinn des Einzelunternehmens im Jahr der Tilgung. Das gilt auch, wenn sich der Einzelunternehmer vorübergehend atypisch still an dem Darlehensschuldner beteiligt und die Beteiligung ohne die Darlehensforderungen an einen Dritten veräußert hatte.
§ 4, § 5, § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Praxishinweise: Die im Einzelunternehmen begründeten Darlehensforderungen stellen bei diesem Betriebsvermögen dar und sind lediglich während der Zeit der atypisch stillen Beteiligung als Sonderbetriebsvermögen bei der Beteiligung auszuweisen. Diese aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG abgeleitete Bilanzierungskonkurrenz entfällt jedoch mit dem Verlust bzw. der Aufgabe der ...