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Umqualifizierung verrechenbarer in ausgleichsfähige Verluste nach Sanierung einer KG
Der Anteil am Sanierungsgewinn führte unter der Geltung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. zu einem steuerfreien Ausgleich des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten. Der im Zeitpunkt der Sanierung bestehende verrechenbare Verlust i. S. des § 15a Abs. 4 EStG blieb in der bisherigen Höhe bestehen. Sofern er nicht durch spätere Gewinne aufgezehrt wurde, war er beim Ausscheiden des Kommanditisten aus der KG in der Höhe des Sanierungsgewinns in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren.
§§ 3 Nr. 66 a. F., 15a EStG