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Haftung aus Gutachtenerstellung für Kapitalanlageentscheidung
Ein Vertrag, durch den ein StB oder WP mit der Erstellung eines Gutachtens zum Vermögensstatus beauftragt wird, entfaltet gem. (NWB EN-Nr. 628/2003) solange keine Schutzwirkung zugunsten von Kapitalanlegern, wie dieses Gutachten zunächst nur zum internen Gebrauch oder zur Entlastung gegenüber Steuer- und/oder Strafverfolgungsbehörden bestimmt ist, nicht aber zur Werbung von Kapitalanlegern. Der Vertrag entfaltet erst dann Schutzwirkung zugunsten zukünftiger Kapitalanleger, wenn und nachdem das Gutachten gezielt auch zur Werbung von Kapitalanlegern genutzt wird.▶VT 941/03