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Beratungsfehler bezüglich der Ausfertigung von Barbelegen
Belehrt der steuerliche Berater über die Anforderungen, die an Barbelege zu stellen sind, falsch und führt dies dazu, dass die Finanzbehörde die quittierten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennt, kann gem. (NWB EN-Nr. 736/2003) die Haftung des steuerlichen Beraters entfallen, wenn der Mandant die ihm möglichen und zumutbaren Angaben vor Erlass der nachteiligen Änderungsbescheide nicht nachholt.▶VT 940/03