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BFH 06.03.2003 IV R 23/01, StuB 17/2003 S. 803

Ansparrücklage bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Ermittelt der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, kann er eine Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts nur dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn er die voraussichtliche Investition zumindest binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und buchmäßig (hier: in der Gewinnermittlung) nachweist (Bezug: § 7g EStG).▶VT 854/03

Praxishinweise: Der BFH verlangt, dass eine „voraussichtliche” Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts durch eine entsprechende Willensbekundung dokumentiert werden muss. Eine solche Willensbekundung der Investitionsabsicht ist aber nicht mehr möglich, wenn ein Abzugsbetrag nach § 7g EStG erstmals nach Ablauf des Zweijahreszeitraums, nach dem die Rücklage zwingend au...