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Flutopfersolidaritätsgesetz
Vor dem Hintergrund der aktuellen Hochwasserkatastrophe sind verstärkte finanzielle Anstrengungen zur wirksamen Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der Infrastruktur erforderlich. Deshalb hat die Bundesregierung am im Umlaufverfahren das Flutopfersolidaritätsgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden u. a. die im Rahmen der Steuerreformgesetze beschlossenen Tarifsenkungen zum (Absenkung des Eingangs- und Höchststeuersatzes mit entsprechender Änderung des Tarifverlaufs sowie Anhebung des Grundfreibetrags) unter Beibehaltung der Tarifstufen 2002 auf den verschoben. Zur Vermeidung sozialer Härten wird auch die Abschmelzung des Haushaltsfreibetrags um ein Jahr verschoben. Außerdem wird der Steuersatz für Körperschaften – begrenzt auf den VZ 2003 – um 1,5 Prozentpu...