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Gewerblich vermieteter Gebäudeteil als Privatvermögen
Ein bisher zum Privatvermögen gehörender Gebäudeteil, der nunmehr für fremde gewerbliche Zwecke vermietet wird, bleibt Privatvermögen, auch wenn der Stpfl. einen weiteren, schon vorher für fremde betriebliche Zwecke vermieteten Gebäudeteil dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hat (Anschluss an , BStBl 2005 II S. 334 = StuB 2005 S. 227; Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG).▶NWB FAAAB-57334
▶Praxishinweise: Die nach der Rechtsprechung zulässige gesonderte Behandlung von Gebäudeteilen bei der Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen führt wegen des gleichzeitig geltenden Einheitlichkeitsgrundsatzes nicht dazu, dass es im Belieben des Stpfl. steht, in wie viele Teile er ein Gebäude „zerlegt” und den einzelnen Vermögensarten zuordnet. Im Regelfall ist also nur eine Aufteilun...