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Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
(1) Im Klageverfahren einer Personengesellschaft gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid sind die Gesellschafter nicht Dritte i. S. des § 174 Abs. 5 AO 1977. (2) Wird ein Gewinnfeststellungsbescheid durch ein finanzgerichtliches Urteil geändert, beginnt die Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO 1977 für die steuerlichen Folgerungen erst mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils. (3) Zum gewerblichen Grundstückshandel einer Personengesellschaft bei Verkauf von insgesamt 17 Objekten nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist i. S. der Drei-Objekt-Grenze (Bezug: § 15 Abs. 1, 2 EStG).▶VT 608/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte das FA einer aus Eheleuten bestehenden KG zunächst auch die Einkünfte aus einem gewerblichen Grundstückshandel zugerechnet. Diese Zurechnung wurde vom FG verneint (Urteil vom , Rechtskraft am ). Das FA erlie...