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Kreditfinanzierte Entnahme bei einer GmbH & Co. KG
Mit Beschluss vom - VIII B 73/01 (n. v.) hat der BFH festgestellt, dass kreditfinanzierte Gewinnausschüttungen einer GmbH & Co. KG an ihre Kommanditisten wie Barentnahmen der Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvermögen zu behandeln sind.
Praxishinweise: Die Rechtsprechung zur kreditfinanzierten Entnahme von Wirtschaftsgütern bei Einzelunternehmern gelte – so der BFH – auch für Personengesellschaften. Diese ließ den Abzug der Schuldzinsen für die Kredite als Betriebsausgaben nicht zu (siehe auch , BStBl 2000 II S. 390 = StuB 2000 S. 421). Wird von der Personengesellschaft ein aufgenommener Kredit an die Gesellschafter ausgekehrt, mit dem also eine Entnahme refinanziert wird, wird der Zinsaufwand der Gesellschaft nicht als Betriebsausgabe...