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Darlehen als Teil des Kapitalkontos
Das von einem Kommanditisten der KG gewährte „Darlehen” erhöht sein Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn es den vertraglichen Bestimmungen zufolge während des Bestehens der Gesellschaft vom Kommanditisten nicht gekündigt werden kann und wenn das Guthaben im Falle seines Ausscheidens oder der Liquidation der Gesellschaft mit einem eventuell bestehenden negativen Kapitalkonto verrechnet wird (Bezug: § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG).▶NWB VAAAB-56108
▶Praxishinweise: Ausgleichs- und abzugsfähige Verluste nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG liegen insoweit vor, als das Darlehen tatsächlich an Verlusten teilnimmt und einer gesamthänderischen Bindung auf Dauer (= bis zum Ausscheiden) unterliegt. Ein eigenkapitalersetzendes Darlehen erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da es als solches keine Eigenkapitalfunktion auf Dauer hat. Die Bezeichnung der Ei...