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Gewinn aus Anteilsveräußerung als laufender Gewinn
Der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft unterliegt der GewSt, soweit auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbers dieselben Personen Mitunternehmer sind (Bezug: § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG; § 7 GewStG).▶VT 559/04
▶Praxishinweise: Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG gilt der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs/Mitunternehmeranteils insoweit als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbers dieselben Personen Unternehmer oder Mitunternehmer sind. Diese gesetzliche Fiktion, die geschaffen wurde, um Missbräuche zu verhindern (Aufdeckung von stillen Reserven und Schaffung neuen Abschreibungspotenzials), ist nach Ansicht des BFH auch für die GewSt verbindlich, da gem. § 7 GewStG grundsätzlich der Gewinn anzusetzen ist, der der ESt zugrunde zu le...