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Sachliche Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft bei Bestellung eines Erbbaurechts
Mit Urteil vom - VIII R 57/99 (StuB 2002 S. 564) hat der BFH entschieden, dass die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück eine sachliche Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft zur Folge hat, wenn das Grundstück für die betrieblichen Zwecke der Betriebsgesellschaft bebaut werden soll. Die sachliche Verflechtung tritt mit Abschluss des Erbbauvertrags ein. Im Urteilsfall waren Ehegatten Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die auf dem ihr gehörenden Grundstück I ein Krankenhaus betrieben. Die Ehegatten waren auch Eigentümer des angrenzenden Grundstücks II. An diesem Grundstück bestellten sie der GmbH für den Zeitraum von dreißig Jahren ein Erbbaurecht, mit dem der GmbH das Recht eingeräumt wurde, Anbauten zum Krankenhaus zu errich...