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Keine gewinnneutrale Beendigung einer ehelichen Zugewinngemeinschaft
Die vom GrS des BFH aufgestellten Grundsätze über die Erbauseinandersetzung eines sog. Mischnachlasses mit der Möglichkeit einer gewinnneutralen Realteilung können nicht auf die Aufteilung gemeinschaftlichen Vermögens bei Beendigung einer ehelichen Zugewinngemeinschaft unter Lebenden angewandt werden.
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 16 Abs. 1 und 2 EStG
Praxishinweise: Im Urteilsfall ging es darum, ob eine im Rahmen des Scheidungsverfahrens vereinbarte Übertragung eines Anteils an der gewerblichen tätigen GbR auf den anderen Ehegatten erfolgsneutral erfolgen kann. Der BFH verneinte eine erfolgsneutrale (unentgeltliche) Realteilung, da es sich bei der Zugewinngemeinschaft um keine „Gemeinschaft” handelt, die einer Auseinandersetzung bedarf. Anders als bei der Gesamthands- oder Bruchteilsgemei...