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BFH 29.04.2005 XI B 127/04, StuB 13/2005 S. 592

Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Verlustvortrags nicht ernstlich zweifelhaft

Gegen die in § 10d Abs. 2 i. V. mit § 2 Abs. 3 EStG angeordnete Beschränkung des Verlustvortrags bestehen bei summarischer Prüfung keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 2 Abs. 3, § 10d Abs. 2 EStG).NWB PAAAB-54889

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH bleibt dabei, dass die Beschränkung (zeitliche Streckung) des Verlustabzugs keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BVerfG, wonach ein uneingeschränkter Verlustvortrag verfassungsrechtlich nicht garantiert ist.

– erl –