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StuB 13/2003 S. 613

Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung als Auflösungsverlust

Verliert ein Gesellschafter ein seiner GmbH zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs gewährtes Darlehen, so liegen gem. rkr. (EFG 2003 S. 307) nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung vor, die in voller Höhe als Auflösungsverlust zu berücksichtigen sind (Bezug: § 45 AO; § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG).▶VT 692/03

Praxishinweise: (1) Der Kl. hatte bei Gründung der GmbH, einem Handelsunternehmen, einen Anteil von 20 000 DM (40 v. H. des Stammkapitals) in sein Privatvermögen übernommen. In der Gründungsphase stellte er der Gesellschaft ein Darlehen i. H. von 450 000 DM gegen eine Verzinsung von 7 v. H. für das erste Jahr zur Verfügung. Das Darlehen sollte in zwei Jahresraten zurückgezahlt, der nach einem Jahr verbleibende Restbetrag mit 8 v. H...