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BFH 02.02.2005 II R 36/03, StuB 11/2005 S. 511

Rechtmäßigkeit der Bewertung im Ertragswertverfahren

Da sich die Frage der Verfassungswidrigkeit von Wertverzerrungen innerhalb der Einheitsbewertung des Grundvermögens nur noch unter dem Gesichtspunkt der Grundsteuerbelastung stellt und die im Ertragswertverfahren festgestellten Einheitswerte regelmäßig erheblich unter dem gemeinen Wert liegen, führt das Absehen von einer neuen Hauptfeststellung noch nicht zu einem Verstoß dieser Einheitswerte gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Bezug: Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 79 ff. BewG).NWB LAAAB-53353

Praxishinweise: Die Tatsache, dass der Gesetzgeber seit dem keine neue Hauptfeststellung angeordnet hat, führt nach Ansicht des BFH zu keiner verfassungswidrigen Ungleichbehandlung, da die im Ertragswertverfahren festgestellten Einheitswerte regelmäßig erheblich unter dem gemeinen Wert lie- S. 512gen und eine neue Hauptfeststellung zu keiner Herabsetzung ...